Notfallbeihilfe - Studienbeitragskredit für ausländische Studierende der Hochschule Osnabrück aus Nicht-EU-Staaten

Der Hochschule Osnabrück ist die besondere Situation bewusst, in der sich ihre ausländischen Studierenden nach Einführung der Studien­beiträge befinden: Durch die Pflicht zur Zahlung von 500,00 Euro pro Semester geraten einige von ihnen in eine finanzielle Notlage, wenn sie nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen und nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) keinen Anspruch auf ein Studienbeitrags­darlehen der Nbank haben.

Finanzielle Unterstützung

Vor diesem Hintergrund hat sich das Präsidium der Hochschule Osnabrück entschlossen,
zwei Möglich­keiten der Unterstützung anzubieten. Beantragt werden können:

  • entweder eine Notfallbeihilfe in Höhe von 50 % des Studienbeitrags (250,00 €)
  • oder ein Studienbeitragskredit in Höhe des Studienbeitrags (500,00 €), dessen Rückzahlungsbetrag um 225,00 € reduziert wird (siehe unten: Details zum Kredit)

Voraussetzungen

Folgende Studierende können bei der Nbank einen Antrag auf ein Studienbeitragsdarlehen stellen und sind daher von der Notfallbeihilfe / dem Studienbeitragskredit der Hochschule Osnabrück ausgeschlossen:

  • Deutsche und deren Familienangehörige
  • EU- und EWR-Bürger/innen und deren Familienangehörige
  • Heimatlose Ausländer (entsprechender Eintrag im Pass)

 

Die Antragstellerin / Der Antragsteller für die Notfallbeihilfe / den Studienbeitragskredit der Hochschule Osnabrück

  • sind Staatsangehörige eines Landes außerhalb der EU / der EWG und ist zum Zwecke des Studiums nach Deutschland gekommen
  • sind in einem Diplom-, Bachelor- oder Masterstudiengang an der Hochschule Osnabrück immatrikuliert
  • befinden sich zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens im 2. Semester (können also Studienleistungen aus mindestens einem Semester nachweisen)
  • legen eine eidesstattliche Erklärung ab, dass keine anderweitigen Erstattungen für die Studienbeiträge aus öffentlichen Mitteln oder von gemeinnützigen Einrichtungen erfolgen und kein Einkommen oder Vermögen existiert, das über das hinausgeht, was gegenüber der Ausländerbehörde nachzuweisen ist. Darüber hinaus legendie Antragsteller ihre finanzielle Notsituation dar.
  • haben in der Regel mind. 50 % der in der Prüfungsordnung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung möglichen Studienleistungen erreicht. Sind weniger als 50 % der Leistungen erbracht worden, wird der Antrag nicht automatisch abgelehnt. Vielmehr wird dem/der Antragsteller/in vorgeschlagen, in einem Beratungsgespräch beim Studiendekan bzw. Studiengangsbeauftragten die weitere Studienplanung zu besprechen und einen Studienplan für das Semester verbindlich festzulegen.

Antragsverfahren

Der Antrag wird online gestellt. Das Antragsformular ist ab sofort freigeschaltet.

Der Zugang zum Antragsformular erfolgt über die Kennung an der Hochschule.

 

 

Antragsschluss für das Wintersemester 2012-13  ist der 5. Juni 2012.

Die Hochschulleitung in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Büro der Hochschule entscheidet über die Anträge. Gegebenenfalls erfolgt eine Rücksprache des Internationalen Büros mit den Antragstellern.

Bei Bewilligung des Antrags wird die finanzielle Unterstützung direkt auf das Studienbeitragskonto der Hochschule überwiesen.

 

Wird die Notfallbeihilfe beantragt, so müssen die Antragsteller bis zum 15. Juli 2012 folgende Beträge an die Hochschule überweisen: Semesterbeitrag und 250,00 Euro Studienbeitrag.

Wird der Studienbeitragskredit beantragt, so muss nur der Semesterbeitrag bis zum 15. Juli 2012 an die Hochschule überweisen werden.

Bitte beachten Sie diese Fristen, da Sie sich sonst nicht für das Wintersemester 2012-13 rückgemeldet haben und exmatrikuliert werden können!

 

Wird Ihr Antrag bewilligt, werden die ausstehenden 250,00 Euro bzw. 500,00 Euro vom Internationalen Büro auf das Studienbeitragskonto der Hochschule überwiesen. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, so müssen Sie die noch ausstehenden Beträge umgehend auf dieses Konto überweisen.

 

Empfänger eines Studienbeitragskredits sind verpflichtet, das Internationale Büro über jede Adressänderung nach der Exmatrikulation zu informieren.

 

Bitte beachten Sie, dass für die Korrespondenz ausschließlich Ihre Hochschul-E-mail-Adresse verwendet wird!

 

Hier finden Sie die Informationen zur Notfallbeihilfe / Studienbeitragskredit:

Notfallbeihilfe_-_Studienbeitragskredit_Ausschreibung_WS_2_.pdf

Weitere Auskünfte

Für weitere Auskünfte steht das Internationale Büro gern zur Verfügung:

Hochschule Osnabrück, Internationales Büro

Frau Halbrügge (a.halbruegge@hs-osnabrueck.de, Tel. 0541/969-2996)

Frau Grünanger (g.gruenanger@hs-osnabrueck.de, Tel. 0541/969-2966)

Albrechtstr. 30, Gebäude AF, Raum AF 0109

und AF 0109D, 49076 Osnabrück

 

Details zum Kredit:

  • Der Kredit wird nicht verzinst. Zurückzuzahlen ist ein Betrag in Höhe von 275,00 Euro.
  • spätester Rückzahlungstermin: Maximal 36 Monate nach Exmatrikulation
  • Mindestrate bei Rückzahlung: 20,00 Euro pro Überweisung kostenfrei auf das Konto der Hochschule Osnabrück
  • Bankverbindung: Empfänger: Hochschule Osnabrück, Sparkasse Osnabrück (BLZ 265 501 05), Konto-Nr. 615690, IBAN:DE52 265 501 05 0000 615690, BIC: NOLADE22XXX, bitte nennen Sie als Verwendungszweck: Kostenstelle 75010003, Rückzahlung Studienbeitragskredit